Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren erworben haben, sind Sie zum Nachweis Ihrer Fahrberechtigung im Besitz einer Prüfungsbescheinigung.
Mit Vollendung Ihres 18. Lebensjahres wird Ihnen dann ein regulärer Führerschein für die Klasse B ausgestellt. Der Führerschein für die Klasse B wird Ihnen wenige Tage nach Ihrem 18. Geburtstag mit der Post direkt nach Hause zugesandt. Die Prüfungsbescheinigung können Sie als „Erinnerungsstück“ behalten.
Wenn Sie zu Ihrer Prüfungsbescheinigung auch bereits im Besitz eines Führerscheins (z. B. der Klasse A1 oder AM) sind, wird Ihnen Ihr neuer Führerschein zum Tausch gegen den bisherigen Führerschein an Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung gesandt. Über den Versand werden Sie von uns benachrichtigt.
Wohnen Sie in Konstanz oder auf der Reichenau holen Sie Ihren neuen Führerschein gegen Abgabe des bisherigen Führerscheins ab Ihrem 18. Geburtstag direkt bei der Führerscheinstelle ab. Hierfür ist jedoch zwingend eine vorherige Online-Terminreservierung erforderlich.
Bis zum Erhalt des Führerscheins dürfen Sie ab Ihrem 18. Geburtstag bereits ohne Begleitung Kraftfahrzeuge der Klasse B führen. Als Nachweis im Inland gilt (bis drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag) weiterhin die Prüfungsbescheinigung.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt
Max-Stromeyer-Str. 47
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1915
F. +49 7531 800-1977
Fuehrerscheinstelle@LRAKN.de
Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme vorzugsweise unsere E-Mailadresse.
Termine bei der Führerscheinstelle buchen Sie bitte hier: Online-Terminreservierung