Gewerbewesen
Wir sind zuständig für Genehmigungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren im Bereich des Gewerberechts. Zuständigkeiten bestehen hier als untere Verwaltungsbehörde für den Landkreis Konstanz, ausgenommen die Großen Kreisstädte Konstanz, Radolfzell und Singen sowie die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Stockach. Zuständig für die Erlaubniserteilung nach § 34c Gewerbeordnung im Landkreis Konstanz ist seit 01.03.2019 die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee.
Das Gewerbewesen hat andere Aufgaben als die Gewerbeaufsicht, die für den Arbeitsschutz zuständig und beim Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht angesiedelt ist. Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen, -abmeldungen sind bei den jeweiligen Gemeinden des Betriebssitzes anzuzeigen.
Aufgaben:
- Gaststättenrecht/-erlaubnis
- Spielhallen
- Erteilung von Reisegewerbekarten
- Gewerbeuntersagungsverfahren
- Markt, Ausstellung, Messe
- Ausnahmen vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
- Preisangaben
Weitere Informationen und Anträge:
- NEU: Reisegewerbekarte elektronisch beantragen
- Antrag Reisegewerbekarte (PDF / 178 KB)
- NEU: Betriebserlaubnis Spielhalle elektronisch beantragen
- Glücksspielrechtlicher Antrag § 41 LGlüG (PDF / 207 KB)
- NEU: Durchführung von Messen, Märkten, etc. elektronisch beantragen
- NEU: Gründung eines Sicherheitsdienstes elektronisch beantragen
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1742
Ordnungsamt@LRAKN.de