Gewerbewesen

Wir sind zuständig für Genehmigungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren im Bereich des Gewerberechts. Zuständigkeiten bestehen hier als untere Verwaltungsbehörde für den Landkreis Konstanz, ausgenommen die Großen Kreisstädte Konstanz, Radolfzell und Singen sowie die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Stockach. Zuständig für die Erlaubniserteilung nach § 34c Gewerbeordnung im Landkreis Konstanz ist seit 01.03.2019 die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee.

Das Gewerbewesen hat andere Aufgaben als die Gewerbeaufsicht, die für den Arbeitsschutz zuständig und beim Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht angesiedelt ist. Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen, -abmeldungen sind bei den jeweiligen Gemeinden des Betriebssitzes anzuzeigen.

Aufgaben:

  • Gaststättenrecht/-erlaubnis
  • Spielhallen
  • Erteilung von Reisegewerbekarten
  • Gewerbeuntersagungsverfahren
  • Markt, Ausstellung, Messe
  • Ausnahmen vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
  • Preisangaben

Weitere Informationen und Anträge:

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1742
Ordnungsamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr