Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Ziel des neuen Gesetzes ist es, ausländischen Fachkräften den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren kann von dem jeweiligen Arbeitgeber in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantrag werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz adressiert die folgenden Zielgruppen:
Ausgebildete Fachkräfte
- Fachkräfte mit Berufsabschluss
- Fachkräfte mit Hochschulabschluss
- Wissenschaftliche Nachwuchskräfte
Angehende Fachkräfte
- Internationale Studierende bzw. Studieninteressierte
- Ausbildungsinteressierte
Weitere Informationen
- Informationsseite der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Vollmacht (PDF / 234 KB)
- Untervollmacht (PDF / 83 KB)
- Vollmacht für Familiennachzug des Ehegatten (PDF / 228 KB)
- Vollmacht für Familiennachzug von minderjährigen Kindern (PDF / 224 KB)
- Vereinbarung (PDF / 329 KB)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF / 734 KB)
- Zusatzblatt (PDF / 442 KB)
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