Jugendhilfe im Strafverfahren

Wir beraten und betreuen Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren vor, während und nach einem Strafverfahren. In diesem Rahmen sind wir auch Ansprechpartner für die Eltern und geben Hilfestellung bei Problemen mit Familie, Wohnung, Ausbildung und Beziehung. Wir führen Ermahnungsverfahren durch, nehmen an der Hauptverhandlung vor dem Gericht teil und vermitteln Therapieangebote (illegale Drogen, Alkohol, Spielsucht u.a.).
Zuständig sind wir für die Städte und Gemeinden im Landkreis mit Ausnahme der Stadt Konstanz.

Jugendliche, die im Rahmen eines Strafverfahrens zum Ableisten gemeinnütziger Arbeit verpflichtet wurden, können diese Arbeitsstunden unter bestimmten Voraussetzungen unter pädagogischer Betreuung ableisten. Schwerpunkt der Arbeit ist die Unterstützung von öffentlichen oder karitativen Einrichtungen – z.B. bei der Renovierung von Jugendtreffs, Einsätze im Rahmen der Altenhilfe (z.B. Entrümpelungen) u.a.
Öffentliche Einrichtungen können so von dieser Form der Erfüllung der Sozialstunden profitieren. Kosten entstehen für die Einrichtung lediglich für die benötigten Arbeitsmaterialien. Die Umsetzung erfolgt dann durch die Fachkraft und ein Team aus Jugendlichen. Ergänzt werden diese Arbeitseinsätze durch gezielte pädagogische Maßnahmen, die vor allem Elemente von sozialer Gruppenarbeit enthalten.

Tätigkeit und Bedeutung

  • Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren sind im Jugendgerichtsgesetz und im SGB 8 (Sozialgesetzbuch) geregelt. In Strafverfahren gegen Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre) hat das zuständige Jugendamt (hier: Amt für Kinder, Jugend und Familie) Jugendhilfe im Strafverfahren zu leisten.
  • Wir prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und wir stehen den Beschuldigten und ggf. den Eltern im Rahmen des Strafverfahrens beratend zur Seite und unterstützen sie ggf. bei der Bewältigung von Problemen (z.B. Gefährdung der Arbeitsstelle, Schwierigkeiten in der Schule usw.).
  • Wir informieren über das Strafverfahren, mögliche Folgen und Gesetze.
  • Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen des Anklägers. Ihre Aufgabe ist es, im Verfahren und in der Gerichtsverhandlung alle psychosozialen und pädagogischen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und dem Richter zu helfen, eine geeignete und dem jungen Menschen angepasste Maßnahme zu finden.
  • Wir führen erzieherische Gespräche und wir leiten Maßnahmen und Auflagen ein und überwachen deren Erledigung.
  • Der Kontakt zu uns ist freiwillig. Die Informationen, welche die Justiz von uns bekommt, dienen aber dazu, ein den Lebensumständen des jungen Menschen angemessenes Urteil zu finden. Und für den jungen Menschen und seine Erziehungsberechtigten ist sicherlich interessant zu erfahren, was so ein Strafverfahren mit sich bringt und welche Folgen es hat.

Weitere Informationen:

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de

Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
Lage

T. +49 7531 800-2800
F. +49 7531 800-2829
Jugendamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 08:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr