Abfallwirtschaftsbetrieb / Verwaltung
Die Betriebs- und Personalführung sowie Entscheidungen in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit nicht der Kreistag oder Betriebsausschuss zuständig sind, erfolgt durch die Betriebsleitung. Hierzu gehören auch die Ausarbeitung von Grundsatzentscheidungen im Abfallbereich und die Zusammenarbeit / Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.
Aufgaben:
- Abfallwirtschafts- und Entsorgungskonzepte
- Delegationsvereinbarung Städte und Gemeinden
- Abfallwirtschaftssatzung
- Systemabstimmungen Rücknahmesysteme
- Verbringung von Siedlungsabfällen nach CH, Notifizierungs- und Zollverfahren
- Abfallberatung / Öffentlichkeitsarbeit
- Antrags-/Genehmigungsverfahren Entsorgungsanlagen
- Beschaffungen und öffentliche Ausschreibungen
- Vertragsabwicklungen / Vertragswesen
- Tourenplanung Problemstoffsammlung
- Wirtschafts- und Finanzplan, Jahresabschluss
- Kalkulation Abfallgebühren
- Finanzwesen / Finanzbuchhaltung
- Controlling, Statistik und Abfallbilanz
Informationen:
Abfallwirtschaftskonzept Landkreis Konstanz
Konzeption der Abfallwirtschaft im Landkreis Konstanz
Abfallwirtschaftssatzung
Eigenbetriebssatzung
Wertstoffhof / Umladestation Singen-Rickelshausen (bei Böhringen)
Ab 2024 wird Bodenaushub nur noch in Ausnahmefällen angenommen.
Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2024 die Annahme von Bodenaushub nur noch in Ausnahmefällen erfolgen kann.
Gemäß Deponieverordnung dürfen ab 1. Januar 2024 Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können oder für das Recycling geeignet sind, nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Eine Ablagerung von nicht verunreinigtem Bodenaushub auf Deponien ist daher ab 1. Januar 2024 nicht mehr zulässig, da es sich hierbei um grundsätzlich verwertbaren Abfall handelt. Eine Annahme am Wertstoffhof Singen-Rickelshausen kommt für das betreffende Material nur noch dann in Frage, wenn eine Verwertungsprüfung, die vom Abfallerzeuger durchzuführen ist, zum Ergebnis hat, dass der Bodenaushub keiner Verwertung zugeführt werden kann.
Im Vorfeld der Anlieferung am Wertstoffhof Singen-Rickelshausen sind vom Abfallerzeuger selbst Verwerter oder Recycler (bspw. Kiesgruben) anzufragen. Das Ergebnis der Verwertungs- bzw. Recyclingprüfung ist im Formular Eigenerklärung Unbedenklichkeit Bodenaushub anzugeben.
Batterien und Akkus richtig entsorgen.
Für verbrauchte Batterien und Akkus besteht eine Rückgabeverpflichtung, d. h. der Endverbraucher muss diese zu einer Sammelstelle bringen. Der Handel, der Batterien verkauft, ist zur Rücknahme verpflichtet; dort sind in der Regel Sammelkartons oder Sammelfässer aufgestellt. Der größte Teil der verbrauchten Batterien wird einer Verwertung zugeführt.
Batterien/ Akkus müssen Elektrogeräten entnommen werden, bevor sie getrennt vom Altgerät entsorgt werden.
Batterien und Akkus | Elektroaltgeräte |
---|---|
Rückgabe im Handel | Rückgabe im Handel |
Schadstoffmobil | Werkstoffhof |
Wertstoffhof |
Viele elektronische Geräte, wie Mobiltelefone und Notebooks, enthalten Lithium-Ionen-Akkus, erkennbar am chemischen Symbol „Li“. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole beim Transport mit Klebeband abgeklebt oder die Akkus im Gerät bzw. einzeln in kleinen Plastiktüten transportiert werden.
Aufgeblähte Batterien/Akkus sind gefährlich und sollten in einem Metalleimer mit Sand transportiert werden. Vor der Entsorgung von Altgeräten sollten persönliche Daten gelöscht werden, insbesondere bei Computern und Mobiltelefonen. Produkte mit fest verbauten Batterien/Akkus (z. B. blinkende Schuhe) sind ebenfalls am Wertstoffhof abzugeben.
Am Wertstoffhof erfolgt eine kontrollierte Annahme von Batterien/Akkus und Elektroaltgeräten.
Batterien, Akkus und Elektroaltgeräte nicht über die Restmülltonne entsorgen, da diese recyclingfähige Metalle und z. T. Schadstoffe enthalten!
Was versteht man unter Problemstoffen?
Unter dem landläufigen Begriff "Problemstoffe" oder "Sonderabfälle" sind solche Abfälle zusammengefasst, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltschädigend sein können.
Im Amtsdeutsch hießen diese Abfälle bislang "besonders überwachungsbedürftige Abfälle"; nunmehr werden sie als "gefährliche Abfälle" bezeichnet. Zu diesen problematischen Abfällen gehören beispielsweise nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Batterien, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalie, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, Energiesparlampen und vieles mehr.
Solche Abfälle sind aufgrund ihrer Umwelt- oder Gesundheitsschädlichkeit getrennt von Siedlungsabfällen zu entsorgen. Ihre ordnungsgemäße Entsorgung wird entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Rahmen eines Nachweisverfahrens besonders überwacht.
Hinweise zur Entsorgung von Problemstoffen
- Für Altöle und Batterien gibt es eine Rücknahmeverpflichtung des Handels.
- Batterien, die Sie dennoch beim Schadstoffsammelmobil abgeben möchten, müssen nicht nach Knopfzellen, Nickel-Cadmium-Akkus und Trockenbatterien getrennt abgegeben werden.
- Altmedikamente aus dem Hausgebrauch können i.d.R. über die Restmülltonne entsorgt werden. Da diese Abfälle nicht mehr deponiert werden, besteht keine Gefahr für die Umwelt (Ausnahme: Zytostatika und schwermetallhaltige Medikamente, diese sind über die Schadstoffsammlung zu entsorgen)
- Plastikfarbeimer/ - tuben mit eingetrockneten Farbresten können über den Restmüll entsorgt werden. Saubere bzw. spachtelreine Eimer können bei entsprechender Kennzeichnung über den Gelben Sack entsorgt werden.
- Bei der Problemstoffsammlung werden Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass größere Mengen von Schadstoffen nur nach Absprache mit dem Landkreis bei der Problemstoffsammlung angenommen werden können.
Die Anlieferung von Problemstoffen ist für Privathaushaltungen kostenfrei, die entstehenden Kosten sind in die Abfallgebühren einkalkuliert.
Problemstoffe aus gewerblichen Herkunftsbereichen hat der Landkreis in seiner Abfallwirtschaftssatzung (PDF / 95 KB) von der Entsorgung ausgeschlossen. Die Industrie- und Handwerkskammer organisiert mehrmals jährlich mobile Problemstoffsammlungen für Handel, Industrie und Gewerbe (www.hwk-konstanz.de).
Die Abfallberatung für Handwerks- und Gewerbebetriebe erfolgt durch die Handwerkskammer Konstanz
Nachtspeicheröfen
Ölunfall
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Abfallwirtschaftsbetrieb
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1526/-1533
Abfallwirtschaft@LRAKN.de
Servicezeiten
Wertstoffhof/Umladestation Singen-Rickelshausen
Jeden letzten Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Tel.: 07531 800 - 3201