Besonders geschützte Biotope
Im Unterschied zu Schutzgebieten sind diese Biotope unmittelbar durch das Naturschutzgesetz, nicht jedoch ausdrücklich durch eine Rechtsverordnung geschützt. Sie sind in der freien Landschaft nicht durch Schilder gekennzeichnet.
Lebensstätten, die eine seltene Tier- und Pflanzengemeinschaft beherbergen, bedürfen der Bewahrung durch den Menschen. Der Schutz dieser Biotope besteht auch außerhalb von Schutzgebieten. Die Besonderheiten der geschützten Biotope sind an spezifische Umweltbedingungen wie Nässe, Trockenheit oder Wärme angepasste Lebensräume. Es handelt sich dabei um Biotope wie beispielsweise Moore, Sümpfe und Quellen, Bruch- und Auwälder, Streuwiesen, Riede und Röhrichtbestände, seggen- und binsenreiche Naßwiesen, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Hülen und Tümpel, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Altarme fließender Gewässer sowie naturnahe Uferabschnitte und Flachwasserbereiche des Bodensees jeweils einschließlich der Ufervegetation, Feldhecken und Feldgehölze, Trockenmauern und Steinriegel.
Weitere Informationen:
Informationen Biotopen und FFH-Lebensraumtypen (z. B. FFH-Mähwiesen)
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1222
F. +49 7531 800-1419
Naturschutz@LRAKN.de