Wirtschaftliche Jugendhilfen
Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) beschriebenen Leistungen rechtlich und finanziell in Ergänzung der sozialpädagogischen Grundlagen des sozialen Dienstes verwaltungsmäßig umzusetzen.
Dies geschieht durch:
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern
- Bewilligung mit entsprechenden Kostenzusagen
- Berechnung und Durchsetzung der Kostenbeteiligung von jungen Menschen und deren Eltern
- Persönliche und telefonische Beratung
- Abwicklung von Widerspruchs- und Klageverfahren
Kontakt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage
T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
Lage
T. +49 7531 800-2800
F. +49 7531 800-2829
Jugendamt@LRAKN.de