Unterhaltsvorschuss
Oftmals geraten allein erziehende Elternteile in finanzielle Schwierigkeiten, wenn sich der andere Elternteil seinen bestehenden Unterhaltsverpflichtungen entzieht. Dies kann nicht zu Lasten des Kindes gehen.
Der Unterhaltsvorschuss bietet übergangsweise finanzielle Hilfe in diesen schwierigen Lebens- und Erziehungssituationen.
- es in Deutschland bei einem Elternteil lebt,
- Vater oder Mutter ledig, verwitwet oder geschieden sind oder dauerhaft getrennt leben und
- es keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommt
- beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben
- der betreuende Elternteil wieder heiratet
- das Kind in einem Heim oder in Vollzeitpflege untergebracht ist
- das Kind Anspruch auf SGBII Leistungen hat und durch Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit nicht vermieden werden kann oder
- der alleinerziehende Elternteil im SGBII-Bezug über eigene Einkünfte von weniger als 600 Euro brutto verfügt
Nach Abschluss einer allgemeinbildenden Schule wird Ausbildungsvergütung oder eigenes Einkommen angerechnet.
Weitere Informationen:
- Infoflyer zum Thema Unterhaltsvoschuss (PDF / 2,4 MB)
- Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Antragsformular (PDF / 781 KB)
- Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz
Kontakt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage
T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
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T. +49 7531 800-2800
F. +49 7531 800-2829
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