Kinder- und Jugendhilfe
Wir unterstützen Eltern, Kinder und Jugendliche bei Fragen der Erziehung und Entwicklung sowie bei der Bewältigung von Konflikten in der Familie. Wir vermitteln, begleiten und koordinieren Hilfen zur Erziehung für Familien sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige werden bei der sozialen Integration und der selbständigen Lebensführung unterstützt.
Außerdem schützen wir gefährdete und misshandelte Kinder und Jugendliche gem. § 8a SGB VIII.
Wir wirken bei Verfahren vor dem Familiengericht gem. § 50 SGB VIII mit und sind im Elternkonsens – Konstanzer Praxis eingebunden. Dadurch stellen wir sicher, dass auch das Wohl von Kindern und Jugendlichen im gerichtlichen Verfahren angemessen berücksichtigt wird.
Weitere Informationen:
- Broschüre: Was Jugendämter leisten – Kinderschutz in verschiedenen Sprachen
- Was Jugendämter leisten – Kinderschutz (deutsch) (PDF / 988 KB)
- Was Jugendämter leisten – Kinderschutz (englisch) (PDF / 821 KB)
- Was Jugendämter leisten – Kinderschutz (ukrainisch) (PDF / 923 KB)
- Was Jugendämter leisten – Kinderschutz (arabisch) (PDF / 801 KB)
- Was Jugendämter leisten – Kinderschutz (polnisch) (PDF / 791 KB)
- Was Jugendämter leisten – Kinderschutz (russisch) (PDF / 496 KB)
- Was Jugendämter leisten – Kinderschutz (französisch) (PDF / 782 KB)
Kontakt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage
T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
Lage
T. +49 7531 800-2800
F. +49 7531 800-2829
Jugendamt@LRAKN.de